Projekt

Daten zum Projekt

Freiheitsrechte und Subjektkultur. Zur Kritik des neuen Rechtsindividualismus

Initiative: Opus Magnum
Bewilligung: 22.03.2017
Laufzeit: 1 Jahr 6 Monate

Projektinformationen

Das Opus Magnum ist 2021 erschienen: Thomas Vesting: "Gentleman, Manager, Homo Digitalis. Der Wandel der Rechtssubjektivität in der Moderne". Velbrück Verlag Das Buch verknüpft eine rechtstheoretische mit einer zeitdiagnostischen Fragestellung. Es geht von einer signifikanten Zunahme von Rechten auf 'Selbstbestimmung' aus. Diese Entwicklung wird als 'neuer Rechtsindividualismus' bezeichnet. Neuer Rechtsindividualismus bedeutet, dass die kollektiven Gehalte von Institutionen wie politische Wahlen, soziale Sicherungssysteme, Familie, Schule, Medien oder Datenschutz abgebaut und durch Rechte des Einzelnen - auf Wahl seiner Lebensform - ersetzt werden. Während der neue Rechtsindividualismus meint, gänzlich bei sich selbst anfangen zu können, entfaltet das Buch die These, dass die modernen Freiheitsrechte von Anfang an Teil einer Subjektkultur sind, die als Kultur für den Einzelnen ein nicht zu tilgendes Moment des Anderen (der Alterität, der Fremdheit, des Dritten) in sich trägt. Subjektkulturen erzeugen Netzwerke von sozialen Orientierungen und Verhaltensregeln, die das Subjekt interiorisiert und innerhalb dessen die individuelle Autonomie immer schon operiert; im England des 18. Jahrhunderts etwa das Ideal des Gentleman. Das Buch verfolgt nicht zuletzt die Absicht, den Bedeutungsverlust der gruppenpluralistischen Angestelltenkultur der klassischen Industriegesellschaft und den Aufstieg einer neuartigen Subjektkultur des homo digitalis, des Lebens im 'digitalen Schwarm', präziser als bisher geschehen erfassen zu können. Es beschreibt eine Welt der personalen Identität, in dem die Individuen beständig an der Optimierung ihres je eigenen 'Profils' arbeiten. Diese Welt trifft nichtsdestotrotz auf die Notwendigkeit einer Neubestimmung von Freiheitsrechten, die den neuartigen sozialen Verhältnissen gerecht wird.

Projektbeteiligte

  • Prof. Dr. Dr. Thomas Vesting

    Universität Frankfurt am Main
    FB Rechtswissenschaft
    Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht und
    Theorie der Medien
    Frankfurt am Main