Daten zum Projekt
Initiative: | NEXT |
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Ausschreibung: | Rechtswissenschaften zwischen Normativität und Wirklichkeit |
Bewilligung: | 17.11.2022 |
Laufzeit: | 2 Jahre |
Projektinformationen
Strafrecht bedient und kanalisiert ubiquitäre und weit verbreitete Vergeltungsbedürfnisse. Inwieweit es gerade daraus aber auch seine Rechtfertigung (und Vorgaben für seine Ausgestaltung) bezieht, ist trotz der fundamentalen Bedeutung dieser Frage strafrechtswissenschaftlich höchst kontrovers. Das beruht nicht zuletzt darauf, dass die Straftheorie mit unterschiedlichsten spekulativen Annahmen über Gerechtigkeitsmotive bzw. Vergeltungsbedürfnisse und deren strafrechtlicher Befriedigung operiert. Oft argumentiert man mit nicht-empirisch begründeten Konstruktionen, die an das jeweilige straftheoretische Modell angepasst sind. Vor diesem Hintergrund will das Vorhaben zu einer wechselseitigen Integration von strafrechtswissenschaftlicher Theoriebildung und psychologischer Forschung zu Vergeltungsbedürfnissen einschließlich einschlägiger empirischer Befunde beitragen. Es nutzt zu diesem Zweck strafrechtswissenschaftliche, kriminologische und sozialpsychologische Expertise. Diese soll in mehreren Schritten die empirische Essenz in den straftheoretischen Konzeptionen herausarbeiten, den hierfür einschlägigen sozialwissenschaftlichen Forschungsstand erschließen und beide Diskurslinien systematisch aufeinander beziehen. Dadurch wird eine Problemstellung mit Grundlagencharakter adressiert, die wesentlich ist, um die Funktionen des Strafrechts und die Legitimität dieser zentralen gesellschaftlichen Institution zu verstehen.
Projektbeteiligte
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Prof. Dr. Ralf Kölbel
Universität München
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie
München
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Prof. Dr. Mario Gollwitzer
Universität München
Fakultät für Psychologie und Pädagogik
Department Psychologie
Lehrstuhl Sozialpsychologie
München