Daten zum Projekt
Initiative: | "Originalitätsverdacht?" Neue Optionen für die Geistes- und Kulturwissenschaften (beendet) |
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Ausschreibung: | Komm! ins Offene... |
Bewilligung: | 15.05.2017 |
Laufzeit: | 1 Jahr |
Projektinformationen
Die Privatrechtsordnung kennt den Zustand der "Verarmung" und widmet den "Armen" eine ganze Vorschrift. Der Gesetzgeber nutzt das Ziel der Bekämpfung von Armut als Motor zivilrechtlicher Gesetzesinitiativen und die Rechtsprechung nimmt (drohende) Armut zum Anlass, auf bestehende Rechtsverhältnisse korrigierend einzuwirken. Armut wird aber weder durch Rechtsregeln beschrieben noch gibt es - anders als beispielsweise für den Verbraucher - eine innerrechtliche Ausformung des Armen. Damit stellt sich die Frage: Was bedeutet Armut im Kontext des Privatrechts? Bei der Suche nach dem "richtigen" Armutsverständnis wird man schnell erkennen, dass sich in anderen Wissenschaftszweigen eine Abkehr vom rein materiellen Bild der Armut abzeichnet. Insbesondere das Armutsverständnis des Ökonomen und Philosophen Amartya Sen ist in der Armutsforschung omnipräsent. Die wohl wichtigste Erkenntnis seines Ansatzes ist, dass sich die Armut eines Menschen nicht allein mit Blick auf seine verfügbaren Güter definieren lässt, weil Einkommen und Reichtum nicht um ihrer selbst willen erstrebenswert sind. Mit diesem Gedanken als Ausgangspunkt begibt sich das Projekt auf eine Erkundungstour durch das "Privatrecht der Armen". Dabei sollen insbesondere drei Fragen beantwortet werden: Welche Facetten von Armut sind im geschriebenen und gesprochenen Privatrecht virulent? Kann eine Perspektive auf der Grundlage des Befähigungsansatzes auch im Privatrecht eingenommen werden? Welche Grenzen sind in diesem Kontext einem Reichtum an Verwirklichungschancen gesetzt?
Projektbeteiligte
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Dr. Julia Kraft
Universität Düsseldorf
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und
Wirtschaftsrecht
Gebäude: 24.81
Düsseldorf