Projekt

Daten zum Projekt

Was, wenn überhaupt, ist ungerecht am Vererben?

Initiative: Opus Magnum
Bewilligung: 14.09.2021
Laufzeit: 1 Jahr

Projektinformationen

Was soll mit dem Privateigentum nach dem Tod des Eigentümers geschehen? Die gängige Antwort auf diese Frage ist in fast allen Gesellschaften weltweit die weithin akzeptierte gesellschaftliche Praxis des Vererbens und des Erbens. Die in der analytischen Philosophie angesiedelte Monographie argumentiert gegen diesen verbreiteten Konsens und will diese Praxis aus systematischer Perspektive als ungerecht bewerten: Vererbung und Erbschaft, so das Hauptargument, verschaffen den Begünstigten einen ungerechten Vorteil. Vererbung führt zu negativen, (meist) inegalitären Ergebnissen. Wenn aber die Vererbung (unter normalen Umständen) mit einer gewissen hohen Wahrscheinlichkeit zu bestimmten moralisch schlechten, nämlich ungerechten Ergebnissen führt, muss die Vererbung selbst als ungerecht angesehen werden. In einer Theorie des Privateigentums soll gezeigt werden, dass dieses kein absolutes, uneinschränkbares Recht auf Weitergabe impliziert. Danach werden fünf allgemein anerkannte, gerechte Gleichheitsprinzipien aufgeführt, die die ebenso anerkannte Praxis des Vererbens und Erbens klarerweise verletzt. Moderne Gesellschaften leben also in einem internen moralischen Widerspruch. Damit Menschen faire Chancengleichheit erhalten, muss das Bündel von Rechten zur Schenkung und Vererbung von Eigentum durch Gerechtigkeitsüberlegungen zumindest stark eingeschränkt werden. Diese Schlussfolgerung soll unter Rekurs auf die freiheitsfunktionale Eigentumsrechtsbegründung gerechtfertigt werden.

Projektbeteiligte

  • Prof. Dr. Stefan Gosepath

    Freie Universität Berlin
    Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
    Institut für Philosophie
    Berlin